So werden Sie Mitglied der WG Elbstrom
Bedingung für den Bezug einer Wohnung bei unserer Genossenschaft ist der Erwerb der Mitgliedschaft.
Das neue Mitglied erwirbt sich damit das Recht auf Mitbestimmung. Die von allen Genossenschaftern direkt gewählten Vertreter setzen demokratisch die Beschlüsse der Mehrheit um. Unter anderem bedeutet Mitgliedschaft in der Genossenschaft auch wirtschaftlich angemessene Mieten, umfangreiche Investitionen in Neubau, Modernisierung und Instandhaltung, das Angebot gemeinschaftlicher Einrichtungen genossenschaftlichen Lebens (siehe auch: Begegnungsstätten und Gästewohnungen) und nicht zuletzt ein lebenslanges Wohnrecht als Mieter im gewissermaßen eigenen Haus.
Mehr dazu erfahren Sie unter Genossenschaftsgedanke.
Zahlung von Geschäftsanteilen:
Mitglied der Genossenschaft wird man mittels Zeichnung/Einzahlung von Geschäftsanteilen (1 Anteil je 150,- Euro) und einem vorab zu leistenden Eintrittsgeld (= 60,00 Euro).
Vor Bezug einer Wohnung: Eintrittsgeld = 60,00 Euro und zunächst vier Pflichtanteile = 600,- Euro
Wieviele Geschäftsanteile nach der Zuweisung einer Wohnung nötig sind, richtet sich nach deren Typ und Größe. Dabei ist eine Zahlung in individuellen Raten im Rahmen eines Stundungsvertrages möglich.
Selbstverständlich können Sie sich ganz unverbindlich beliebig viele Wohnungen bei uns ansehen, ohne bereits Mitglied zu sein.
Während und nach der Besichtigung einer Wohnung kommt es dann zu individuellen Absprachen, wobei Ihre Wünsche und Vorstellungen z.B. zur Ausstattung oder zum malermäßigen Zustand berücksichtigt werden.
Wenn Sie sich dann für Ihre Wohnung entschieden haben, erläutern Ihnen Frau Pankow und Herr Nabakowski die Modalitäten zur Mitgliedschaft noch einmal im persönlichen Gespräch.
Kündigung der Mitgliedschaft:
Ihr vorhandenes Geschäftsguthaben (ohne Eintrittsgeld) erhalten Sie bei Kündigung Ihrer Mitgliedschaft nach Ablauf der Kündigungsfrist laut Satzung vollständig zurück.